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Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen beschreiben. Ein selbständiger Unternehmer überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Arbeitgeberpflichten. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag. Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.

Der Arbeitsvertrag wird mit dem Zeitarbeitsunternehmen, vertreten durch den unterzeichnenden Disponenten, abgeschlossen. In der Regel wird der zuständige Disponent dein "Chef" sein. Aber auch andere Disponenten sind bevollmächtigt, dir Arbeits- oder Einsatzanweisungen zu geben, z.B. wenn dein Disponent krank/im Urlaub oder sonst wie unabkömmlich ist.

Kommt ganz auf den Job an. Als Helfer ist überhaupt keine Qualifikation notwendig. Hilfreich ist aber auch dann ein Führerschein und natürlich idealerweise ein Fahrzeug (flexiblere Einsatzmöglichkeiten) oder Zusatzqualifikationen wie z.B. ein Staplerschein.

In der Regel sind auch Jobs in der Zeitarbeit sozialversicherungspflichtig. 400€-Jobs oder Minijobs sind aber auch möglich. Ansonsten genießen Mitarbeiter außerhalb der Probezeit genauso Kündigungsschutz wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Je nach Branche ist natürlich die Gefahr einer betriebsbedingten Kündigung bei schlechter Auftragslage (vor allem für gering qualifizierte, kaufmännische oder exotische Berufe) unter Umständen in der Zeitarbeit größer. Innerhalb der Probezeit können je nach Tarifvertrag verkürzte Kündigungsfristen greifen.

Das hängt vom Job und der Qualifikation sowie vom angewandten Tarifvertrag ab. Meines Wissens ist das Minimum derzeit bei ca. 6,50 pro Stunde. Bei uns fängt es ab 7,21€ an. In bestimmten Bereichen gibt es außerdem Mindestlöhne, z.B. im Abbruch, in der Gebäudereinigung oder im Bereich Elektro. Eventuelle höhere Löhne sind Verhandlungssache. Außerdem zahlen viele Firmen ein arbeitstägliches, steuerfreies Fahrgeld, abhängig von der Entfernung des Einsatzortes.

Auch das hängt vom Tarifvertrag ab. In der Regel mindestens 24 Tage pro Jahr, eventuell wird während der Probezeit der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr zugrunde gelegt. Meist ist es aber auch möglich gesammelte Überstunden als Freizeitausgleich zu nehmen, falls der Urlaubsanspruch nicht ausreicht.

Ja. Allerdings wird in den meisten Fällen mit einem Arbeitszeitkonto gearbeitet. Bis das Zeitkonto voll ist, werden also nur die arbeitsvertraglichen Wochenarbeitsstunden (meist 35) direkt bezahlt, Mehrstunden gehen als Guthaben auf das Stundenkonto. Eventuelle Überstundenzuschläge werden allerdings direkt ausbezahlt.

In der Regel wird man dich erst einstellen, wenn man auch einen passenden Job für dich hat. Sollte dieser Auftrag zu Ende gehen, wird die Zeitarbeitsfirma versuchen einen neuen Einsatz zu finden, der deinen Qualifikationen entspricht. Je zuverlässiger und qualifizierter ein Mitarbeiter ist, desto größer wird natürlich das Interesse der Firma sein ihn zu halten. Im Notfall wäre allerdings, wie überall, eine betriebsbedingte Kündigung der letzte Ausweg.

Grundsätzlich kann dir, außer natürlich während der Probezeit, nur bei ernsten Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und nach mehrfacher Abmahnung gekündigt werden. Das gilt aber allgemein. Wenn du durch schlechte Arbeitsqualität deinen Einsatz verlierst und möglicherweise auch andere Kunden unzufrieden sind, kann es auch möglich sein, dass du betriebsbedingt gekündigt wirst, weil man keine Einsätze mehr für dich findet.

Jein. Grundsätzlich hat die Zeitarbeitsfirma das Recht, dich überall hin zu schicken. Natürlich wird sie dich sinnigerweise nur zu Kunden schicken, die du auch zumutbarerweise erreichen kannst und für die du geeignet bist. Wenn man von dir verlangt, Arbeiten auszuführen, für die du nicht qualifiziert bist, solltest du (vor allem bei potentiell gefährlichen Jobs) ablehnen. Man kann z.B. nicht von dir verlangen, dass du Elektroarbeiten machst, wenn du keine entsprechende Ausbildung hast oder zumindest angelernt wurdest. Außerdem kannst du die Arbeit verweigern, wenn beim Einsatzort grobe Sicherheitsmängel vorliegen (z.B. kein ordnungsgemäßes Werkzeug zur Verfügung steht). Ansonsten muss eventuell deine persönliche Bequemlichkeit bezüglich Einsatzort und Arbeitszeit zurückgestellt werden. Einen Job abzulehnen, weil dir mehr als 20km Anfahrt zu weit sind oder du die Arbeitszeiten doof findest, wäre eine Arbeitsverweigerung und würde zur Abmahnung und eventuell Kündigung führen.

Da gibt es keine verbindlichen Regelungen. Grundsätzlich sollte vor dem Aufsetzen des Arbeitsvertrages aber abgesprochen werden, wie groß der Einsatzradius maximal sein soll und wie hoch eventuelle Fahrgelder wären. Im Idealfall wird diese Absprache dann in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen, was späterem Streit darüber vorbeugt.

Ein Recht auf Weiterbildung gibt es grundsätzlich nicht. Im Interesse einer verbesserten Einsetzbarkeit beim Kunden, bieten aber viele Firmen an z.B. den Staplerschein oder bestimmte Zertifikate zu finanzieren. Außerdem gibt es mittlerweile Möglichkeiten aus einer Beschäftigung heraus, Fortbildungen auf Kosten des Arbeitsamtes zu machen, wenn Mitarbeiter gering qualifiziert sind oder länger nicht im Ausbildungsberuf gearbeitet haben.

Im Grunde ist das Verfahren ganz einfach. Den alten Vertrag ordnungsgemäß beenden, z.B. durch Kündigung oder Aufhebung, und den neuen Vertrag unterschreiben. Im Interesse einer fairen Zusammenarbeit sollte die Übernahme natürlich mit der Zeitarbeitsfirma abgesprochen werden. Grundsätzlich gilt: Eine Zeitarbeitsfirma hat keine Besitzansprüche auf ihre Mitarbeiter! Ablösesummen, wie sie von manchen Firmen verlangt werden, haben keine rechtliche Grundlage.

Das Arbeitszeugnis stellt logischerweise der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, aus. Idealerweise wird die sich Feedback von den entsprechenden Kunden einholen, wo du eingesetzt warst, um eine fundierte Bewertung deiner Leistungen zu gewährleisten. Es ist aber auch nicht verboten bei einem Kundenbetrieb direkt nach einem Zeugnis bzw. einem Empfehlungsschreiben für die Dauer des Einsatzes zu fragen.